Die beste Form mit Abfällen umzugehen, ist sie zu vermeiden. Das Reparieren von (nur geringfügig) beschädigten Geräten kann einen wesentlichen Beitrag zur Abfallreduktion leisten.
Daher unterstützt das Land Salzburg das Reparieren von Elektro- und Elektronikgeräten auch finanziell.
Ein Förderansuchen kann jeder private Salzburger Haushalt stellen, der eine Reparatur bei einem im Reparaturführer Salzburg gelisteten Betrieb – wie den unseren – durchführen lässt. Gefördert werden Reparaturen von z.B. Computer, Laptop, Handy, Alarmanlage (Abus), jedoch keine Serviceleistungen wie Reinigungen, Softwareupdates, Wartungen udgl.
Sie brauchen dazu
- die Rechnung des Reparaturbetriebes (Mindestbetrag € 40,-) und
- Ihren Zahlungsnachweis oder den Beleg aus der Registrierkasse
Hinweis: Die Rechnung muss innerhalb von 3 Monaten nach Bezahlung eingereicht werden!
In der Regel werden 50 % der Rechnungssumme gefördert. So können Sie bis zu € 100,- pro Haushalt und Jahr lukrieren (siehe Downloads „Förderrichtlinie“).
Machen Sie mit und leisten Sie Ihren aktiven, persönlichen Beitrag zur Abfallvermeidung!
Wie viel bekommt man vom Land?
50 Prozent der Bruttokosten, maximal jedoch 100 Euro pro Haushalt (im Bundesland Salzburg) und Kalenderjahr. Mindestrechnungssumme sind 40 Euro.
Wie bekommt man die Hälfte der Kosten retour?
Der Nachweis der Zahlung über die Wiederinstandsetzung ist in Form einer Rechnung (inklusive Zahlungsnachweis) oder eines Beleges aus der Registrierkasse zu erbringen.
Ich habe bei meinem Gerät ein Service durchführen lassen, wird das gefördert?
Reine Servicearbeiten (zB Softwareprobleme) werden nicht gefördert.
Innerhalb welchen Zeitraumes muss ich einreichen?
Die elektronische Einreichung hat binnen 3 Monaten nach Bezahlung der Rechnung zu erfolgen, später ist eine Förderung nicht mehr möglich!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!