Rechtliche Basics zum Impressum und Bildrechte
Ist ein Impressum auf Instagram notwendig?
Seit den Urteilen zu Google+ oder Facebook sollte jedem klar sein, dass zumindest geschäftliche Social Media Profile der Impressumspflicht unterfallen. Daher sollte auch im Instagram Profil ein einfach zu erkennendes und unmittelbar erreichbares Impressum enthalten sein.
Es ist aber kein eigenes Impressum Feld vorhanden. Bei Instagram kann man den Impressumlink in das Feld “Website” eingeben, wodurch er auch klickbar ist. Der Nachteil in diesem Fall ist aber, dass die Nutzer direkt zur Impressumseite und nicht zur Hauptseite geleitet werden.
Dem kann man jedoch abhelfen indem man eine Umleitung-URL einrichtet die den Begriff Impressum enthält aber auf die Hauptseite leitet. Es muss hier nur Gewährleistet sein, dass dort der Impressumlink ein gut erkennbarer Direktlink ist (damit der Nutzer nicht mehr als zwei Mal klicken muss um zum Impressum zu gelangen).