Beim Verkauf eines Artikels über einen Onlineshop wird ein Online-Vertrag mit dem Käufer abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen werden dabei überlicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedignungen, kurz AGB, definiert.
Ein kopieren von AGB aus anderen Onlineshops, und diese dann auf den eigenen Shop anzupassen, ist eine Möglichkeit. Davon ist aber abzuraten, da man dadurch eine Urheberverletzung begeht. Die Wirtschaftskammer bietet kostenlos für jede Branche Vorlagen, welche durch Juristen erstellt wurden und durch den Shopbetreiber beliebig verändert werden dürfen.
Es ist aber trotzdem empfehlenswert diese dann durch einen Rechtsanwalt prüfen, und speziell auf das eigene Geschäft anpassen zu lassen. Die Prüfung durch den Rechtsanwalt (der auf Online-Recht spezialisiert sein sollte) ist auch eine Haftungsfrage.
Gerne helfen wir hier weiter bzw. können Sie sich jederzeit an unseren Partner Christian Zeilinger wenden.
mehr »