Aus Versehen die falsch APP gekauft? Macht nichts. Bei Apple und Google können Sie den Kauf einfach wieder stornieren.
Wer mal im Geschäft ein Computer-Programm oder eine DVD gekauft hat, kennt das: Die Rückgabe ist allenfalls bei einem noch versiegelten Datenträger möglich. Und weil Apps oder per Download gekaufte Filme und Musik nicht eingepackt sind, dürfte es hier eigentlich kein Rückgaberecht geben. Eigentlich. Doch der EU-Gesetzgeber sieht das anders: Seit Juni 2014 gilt ein überarbeitetes Fernabsatzgesetz, das Käufern auch bei digitalen Gütern ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt. Das betrifft vor allem die App-Stores von Apple, Google und Microsoft. Die drei Anbieter legen diese Vorgabe aber sehr unterschiedlich aus.
Am ehesten noch hält sich Apple daran. Die Amerikaner räumen für alle bei iTunes gekauften digitalen Güter, seien es Apps, Filme oder auch Musik ein 14-tägiges Rückgaberecht ein. In diesem Zeitraum lassen sich alle Käufe ohne Angabe von Gründen stornieren, dass Geld wird innerhalb von ein paar Tagen auf das Guthabenkonto zurücküberwiesen.
Ausnahmen gelten nur für iTunes Match, Serienpässe, iTunes-Geschenke und Guthabenkarten. Das verführt aber wohl auch zum Missbrauch: Wer einen Film sehen möchte, lädt ihn sich einfach herunter, schaut ihn sich innerhalb der Rückgabefrist an – und lässt sich dann die Kosten erstatten.
Weil Apple die Dateien nach der Rückgabe weder löscht noch unbrauchbar macht, könnte man demnach, obwohl rechtlich nicht zulässig, die Käufe sogar beliebig weiter nutzen.
Wer diesen „Trick“ allzu oft probiert, wird aber auf die Nase fallen: Er erhält dann vor dem nächsten Kauf eine Nachricht, dass er sein Rückgaberecht verwirkt, wenn er das digitale Gut herunterlädt. Irrtümliche Käufe lasse sich so immer noch stornieren, die kostenlose Nutzung ist aber nicht mehr möglich. Bisher hat Apple keine Angabe gemacht, welche Kriterien erfüllt sein müssen, bis die Sperre greift. Unklar ist auch, wie oft man Güter in einem bestimmten Zeitraum zurückgeben kann und ob es Preisobergrenzen gibt, weswegen ehrlichen Nutzern Zurückhaltung empfohlen wird. Apps einfach nur so zum Testen herunterzuladen, ist nicht wirklich eine gute Idee.
Weniger großzügig in Sachen Rückgabe zeit sich Google. Wer mit dem Handy oder Tablet im Play Store einkauft, muss auf sein Widerrufsrecht verzichten (was durchaus möglich ist im Sinne des Gesetzgebers), bekommt aber immerhin eine zweistündige Rückgabefrist eingeräumt. Ein bisschen mehr Zeit, nämlich 48 Stunden, hat man, wenn man über die Website des Play Stores stornieren möchte. Dazu meldet man sich mit seiner Google-ID an und klickt oben rechts neben dem Zahnrad auf „Meine Bestellungen“. Im Gegensatz zur Rückgabe am Handy muss man hier einen Grund angeben, zumindest pro forma. Nach der Stornierung wird die App automatisch gelöscht.
Besonders gut überlegen sollte man , bevor man sich eine App für Windows Phone kauft. Hier gilt: Gekauft ist gekauft, die Rückgabe ist generell ausgeschlossen. Bisweilten bieten aber Entwickler eine Testversion an. Das betrifft jedoch leider nicht alle angebotenen Apps im Store.
Quelle: E-Media 04/15, von Wolfgang Korne
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