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KI Kennzeichnungspflichten in der EU – Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

KI Kennzeichnungspflichten in der EU – Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

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Künstliche Intelligenz (KI) spielt in der digitalen Welt eine immer größere Rolle – besonders bei der Erstellung von Texten, Bildern, Audio und Video. Gleichzeitig wächst der Wunsch von Kundinnen, Kunden und Nutzerinnen, klar zu erkennen, ob Inhalte von Menschen oder von KI erzeugt wurden.

Die Europäische Union (EU) hat darauf reagiert und mit dem EU AI Act einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der unter anderem Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte vorsieht.

Der EU AI Act: Grundlegende Regelung

Die Verordnung über künstliche Intelligenz, bekannt als EU AI Act, ist seit 1. August 2024 in Kraft. Sie gilt schrittweise und wird größtenteils ab 2. August 2026 verbindlich anwendbar.

Ziel dieser Regelung ist es, KI-Systeme sicherer und transparenter zu machen und die Grundrechte der Menschen zu schützen. Ein Teil davon betrifft die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.

Was bedeutet “Kennzeichnungspflicht”?

Nach dem AI Act müssen Inhalte, die von KI-Systemen erzeugt oder verändert worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen als solche kenntlich gemacht werden. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Texte, Bilder, Audio oder Video, die realistisch wirken und ohne menschliche Überprüfung veröffentlicht werden,
  • sogenannte Deepfakes, also Inhalte, die realen Personen oder Ereignissen täuschend ähnlich sind.

Die Pflicht ist in Artikel 50 der Verordnung geregelt und dient dem Schutz vor Täuschung, Desinformation und Manipulation.

Zeitplan: Ab wann gilt die Pflicht?

Die wichtigsten Stichtage sind:

  • 1. August 2024: EU AI Act tritt in Kraft.
  • 2. August 2026: Die meisten Transparenz- und Kennzeichnungspflichten werden verbindlich.

Ab diesem Datum müssen Unternehmen, die Inhalte mit KI erzeugen oder veröffentlichen, diese eindeutig als „KI-generiert“ kennzeichnen, wenn sie für Dritte zugänglich sind.

Für wen gelten die Pflichten?

Grundsätzlich sind die Anbieter von KI-Systemen und diejenigen, die KI-Inhalte veröffentlichen, betroffen. Das können zum Beispiel:

  • Betreiber von Websites mit automatisierten Blog-Texten,
  • Plattformen mit KI-generierten Bildern oder Videos,
  • Unternehmen, die Chatbots oder andere KI-Tools einsetzen.

Je nach Kontext und Nutzung kann es technische Vorgaben geben, z. B. maschinenlesbare Markierungen oder Kennzeichnungen im Text selbst.

Wie wird die Kennzeichnung umgesetzt?

Der EU-Gesetzgeber lässt einigen Spielraum bei der konkreten Umsetzung. Für viele Aspekte gibt es noch Codes of Practice und Leitfäden, die technische und organisatorische Details näher erläutern sollen. Diese entstehen aktuell auf EU-Ebene.

Praxisbeispiele für Kennzeichnungen sind:

  • sichtbare Hinweise wie „Dieser Text wurde mit KI erstellt“,
  • technische Markierungen in Metadaten, die maschinell erkennbar sind

Was gilt heute und morgen?

Derzeit (Stand Anfang 2026) besteht noch keine umfassende, europaweit einheitliche Pflicht für alle KI-Inhalte. Allerdings wird sich dies mit dem vollen Inkrafttreten des AI Act ab August 2026 ändern.

Bis dahin nutzen viele Unternehmen diese Übergangszeit, um sich vorzubereiten:

  • interne Prozesse zur Kennzeichnung prüfen,
  • Tools und Workflows anpassen,
  • Verantwortlichkeiten klären.

Die EU macht die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten verbindlich. Ab August 2026 müssen Unternehmen, die solche Inhalte veröffentlichen, diese transparent kennzeichnen. Dies hilft dabei, Vertrauen zu schaffen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Wenn Sie bereits heute KI-Tools in Ihrem Unternehmen einsetzen, lohnt es sich, jetzt erste Schritte zur Vorbereitung zu unternehmen.

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