Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform (kurz OS-Plattform) einzustellen. Damit fällt eine langjährige Informationspflicht für Websitebetreiber und Online-Händler weg.
Was war die EU-Streitschlichtung?
Seit dem Jahr 2016 mussten fast alle Unternehmen, die online Verträge mit Konsumenten abschließen, einen Link zur OS-Plattform der EU in ihrem Impressum und oft auch in den AGB führen. Ziel war es, Streitigkeiten zwischen Kunden und Händlern einfach und grenzüberschreitend über das Internet zu lösen.
Da die Plattform jedoch europaweit nur sehr wenig genutzt wurde und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen standen, hat die EU-Kommission entschieden, dieses System zu beenden.
Was ändert sich konkret?
Die gesetzliche Grundlage für die Plattform wurde aufgehoben. Das bedeutet für Sie:
- Abschaltung der Webseite: Die Plattform unter der bekannten Adresse
ec.europa.eu/consumers/odr/wurde deaktiviert. - Wegfall der Verlinkungspflicht: Da die Plattform nicht mehr existiert, gibt es auch keine Verpflichtung mehr, auf diese zu verlinken.
- Keine neuen Verfahren: Es können keine neuen Beschwerden mehr über diesen Weg eingereicht werden.
Was bedeutet das für Ihre Website in Österreich?
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist das Risiko für Abmahnungen wegen eines veralteten Links in Österreich als sehr gering einzustufen. Dennoch ist es ratsam, die eigenen Rechtstexte im Sinne einer ordentlichen Website-Pflege anzupassen.
- Link im Impressum entfernen: Sie können den Hinweis auf die EU-Streitschlichtung und den dazugehörigen Link aus Ihrem Impressum löschen. Ein Link, der auf eine nicht mehr existierende Seite führt („toter Link“), wirkt auf Besucher unprofessionell.
- AGB bereinigen: Sollten Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen Passagen zur EU-Online-Streitbeilegung enthalten, können diese bei der nächsten Überarbeitung entfernt werden.
- Kein Grund zur Eile: Es besteht keine akute Gefahr. Sie müssen das Impressum nicht sofort ändern, sondern können dies bequem beim nächsten geplanten Update Ihrer Website erledigen.
Wichtiger Hinweis zum AStG
Bitte beachten Sie, dass die Abschaltung der EU-Plattform nichts an den nationalen Pflichten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) ändert.
In Österreich müssen Unternehmen, die sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet haben oder gesetzlich dazu verpflichtet sind (z. B. in bestimmten Branchen), weiterhin über die zuständige nationale Schlichtungsstelle informieren. Für die meisten Online-Händler ist dies der Internet Ombudsmann oder die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Wenn Sie bisher nur den EU-Link im Impressum hatten und keine darüber hinausgehende Teilnahmezusage gemacht haben, reduziert sich Ihr Aufwand nun einfach um diesen einen Link.
Fazit
Die Abschaffung der EU-Plattform ist ein kleiner Schritt zum Bürokratieabbau. Für Sie als Websitebetreiber bedeutet es vor allem: Ein Textbaustein weniger, um den Sie sich kümmern müssen. Entfernen Sie den Link einfach bei nächster Gelegenheit, um Ihr Impressum aktuell und professionell zu halten.
Tipp: Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich, ob Ihre E-Mail-Adresse im Impressum gut auffindbar ist – das ist für die direkte Kommunikation mit Ihren Kunden ohnehin der wichtigste Weg zur Konfliktlösung.
